Dieses Kapitel beschreibt das Zusammenführen der importierten Prozessfragmente zu Prozessinstanzen. Zusammengeführte Prozessfragmente entsprechen Geschäftsprozessen, die tatsächlich durchlaufen wurden. Sie werden Prozessinstanzen genannt und werden analog zu den Fragmenten in der bereits aus ARIS bekannten Notation der EPK dargestellt.
Beim Zusammenführen werden Attribute an die Prozessinstanzen kopiert und personenbezogene Bearbeitungsdaten anonymisiert.
Der Merge-Vorgang läuft in zwei Stufen ab:
Im ersten Schritt werden mit Hilfe von Prozessschlüsseln die Prozessfragmente, die zu derselben Prozessinstanz gehören, identifiziert und in eine Prozessinstanz kopiert.
Beispiel: Schritt 1 des Prozess-Merge
Im zweiten Schritt werden die unverbundenen Prozessfragmente durch Verschmelzen der Merge-Ereignisse miteinander verkettet. Merge-Ereignisse sind Ereignisse, für die Merge-Schlüssel berechnet wurden.
Beispiel: Schritt 2 des Prozess-Merge
Die eventuell durch den Merge-Vorgang entstandenen Verzweigungen werden durch Regeln erweitert bzw. nicht erforderliche Regeln werden gelöscht.
Beispiel: Merge mit UND-Regel
In folgendem Beispiel wird beim Merge eine zusammenführende XOR-Regel gelöscht, da Prozessinstanzen reale Geschäftsvorfälle darstellen und in ihnen keine XOR-Regeln vorkommen können. Es werden die XOR-Regel und das Ereignis gelöscht, das keine vorangehende Funktion besitzt (Ereignis 4).
Beispiel: Merge mit XOR-Regel
Da beim Zusammenführen der importierten Daten nicht zwischen den einzelnen Quellsystemen unterschieden wird, können Prozesse mit PPM systemübergreifend betrachtet werden.
Wie Prozess- und Merge-Schlüssel berechnet werden, wird in der XML-Konfiguration mandantenspezifisch über Regeln eingestellt.