Anonymisieren der Organisationseinheiten

Auf Instanzebene sind die tatsächlichen Bearbeiter einer Funktion bekannt. Da die Bearbeiter aus datenschutzrechtlichen Gründen oft nicht angezeigt werden sollen und unerheblich für die Kennzahlenberechnung sind, besteht die Möglichkeit, die Bearbeiter zu anonymisieren. Dazu müssen in PPM alle Mitarbeiter einer Organisationseinheit zugeordnet werden. Beim Datenimport werden dann im Zuge der Prozesszusammenführung die Mitarbeiter durch die zugehörige Organisationseinheit ersetzt. Die Information über den tatsächlichen Bearbeiter geht dabei verloren.