Aus den allgemeinen EPK-Konventionen (Reihenfolge im Kantenfluss Ereignis - Funktion - Ereignis) ergeben sich folgende Richtlinien zum Erstellen des Graphen einer Prozessinstanz:
Eine Prozessinstanz muss mit einem oder mehreren Ereignissen beginnen und enden und mindestens eine Funktion enthalten.
Prozessinstanzen können als Regeln ausschließlich UND-Regeln enthalten, da es sich um real existierende Arbeitsabläufe handelt.
Nach einem Ereignis darf keine verzweigende Regel (OR oder XOR) folgen.
Auf eine Funktion darf eine Funktion folgen. Das verbindende Ereignis zwischen zwei Funktionen darf entfallen.
Auf ein Ereignis darf nur eine Funktion oder ein zusammenführender Konnektor folgen.