Die Kostenrechnung stellt durch die Erfassung und Zurechnung der bei der betrieblichen Leistungserstellung anfallenden Kosten eine Dispositionsgrundlage und ein Kontrollinstrument zur Verfügung. Durch die Änderung der Kostenstrukturen, insbesondere durch den Anstieg der Gemeinkosten, werden die traditionellen Kostenrechnungsmethoden durch die Prozesskostenrechnung ersetzt. Die Prozesskostenrechnung bestimmt die Kosten von Prozessen kostenstellenübergreifend. Budgetplanung, Kostentransparenz in den indirekten Leistungsbereichen, Preisfindung und Unterstützung bei Make-or-Buy-Entscheidungen sind die Hauptvorteile der Prozesskostenrechnung.
Aufgabe: Beschreibung der Prozess- und Organisationsstrukturen
Festlegen der Prozesse, auf die die Prozesskostenrechnung angewendet werden soll, sowie Beschreibung der Kostenstellen.
ARIS-Unterstützung: Prozesse werden mit den Standardmodelltypen (zum Beispiel EPK ) abgebildet. Wichtig für die Prozesskostenrechnung sind die Pflege der Zeitenattribute sowie eine Zuordnung von Organisationseinheiten.
Die Unternehmensorganisation wird in einem Organigramm beschrieben, wobei die Organisationseinheiten Kostenstellen (u. a. mit den Attributen Kostensatz und Leistung) entsprechen.
Aufgabe: Prozesskalkulation
ARIS-Unterstützung: Voraussetzung ist eine vollständige Kostenstellenanalyse mit einer Ermittlung der Prozesskostensätze. Für die Durchführung der Prozesskalkulation müssen keine weiteren Modelle gepflegt werden. Die Ergebnisse werden in einer Kalkulationstabelle ausgewiesen.