Mandant sichern

Berechtigte Benutzer können alle Daten von Mandanten manuell sichern. Sie erstellen dadurch einen Wiederherstellungszeitpunkt. Alle Informationen des Mandanten werden in einer Sicherungsliste gespeichert. Wenn Sie die Benutzerstatistiken einschließen möchten, muss in der Konfiguration die Eigenschaft Benutzerstatistiken in Sicherung(com.aris.umc.user.statistics.backup) aktiviert sein (siehe ARIS-Hilfe: ARIS Administration > Konfiguration Konfiguration > Benutzerverwaltung > Sicherheit > Erweiterte Einstellungen).

Warnung

Um Dateninkonsistenzen und möglichen Datenverlust zu vermeiden, dürfen Sie keine der folgenden Aktivitäten parallel durchführen, weder manuell noch nach Zeitplan:

- Löschen einer Prozessinstanz, einer Prozessversion oder eines Prozesses von Process Governance

- Archivieren von Process Governance-Prozessinstanzen

- Sichern/Wiederherstellen eines Mandanten (mit Process Governance- oder ARIS Dokumentablage-Daten)

Vorgehen

  1. Klicken Sie auf Mandanten.
  2. Klicken Sie am Ende der Zeile des Mandanten auf Mehr Mehr > Sichern. Der Dialog Mandant sichern wird geöffnet.
  3. Wählen Sie die Inhalte, die in die Sicherung einbezogen werden sollen, und geben Sie eine Beschreibung für die Sicherungsversion ein. Dieser Text erleichtert bei der Wiederherstellung des Mandanten die Auswahl der gewünschten Version.

    Die Option Jetzt ist voreingestellt. Sie bewirkt, dass die Sicherung einmal ausgeführt wird, nachdem Sie den Dialog geschlossen haben.

  4. Wählen Sie eine andere Optionen, wenn Sie einen Sicherungszeitplan definieren möchten.
  5. Klicken Sie auf OK. Der Mandant wird gesichert. Während der Sicherung wird in der Spalte Letzte Sicherung das Symbol Sicherung läuft Sicherung läuft angezeigt.

Die gewählten Inhalte des Mandanten wurden in der Sicherungsliste gespeichert, wenn in der Spalte Letzte Sicherung ein Mandant gesichert Häkchen mit Zeitstempel angezeigt wird. Der Systemadministrator wird per E-Mail darüber informiert, ob die Aktion erfolgreich abgeschlossen wurde oder ob Warnungen oder Fehler aufgetreten sind.

Sie können den Mandanten jederzeit mit diesem Datenstand wiederherstellen.

Siehe auch

Zeitplan anlegen